ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Sportmoden Eisbär GmbH ist bemüht, ihre Website www.myeisbaer.com im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit nicht vollständig mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA konform. Wir arbeiten derzeit an einem vollständigen Relaunch des Webshops mit einem neuen technischen System, das die Anforderungen an Barrierefreiheit deutlich besser erfüllen wird.
Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit bestehen unter anderem folgende Barrieren:
- Nicht alle Inhalte sind mit der Tastatur bedienbar.
- Nicht alle Bilder enthalten alternative Bildbeschreibungen.
- Der Kontrast von Texten und Bedienelementen ist teilweise unzureichend.
- Die Strukturierung von Überschriften und ARIA-Labels ist nicht durchgängig korrekt umgesetzt.
- Es fehlen HTML-Attribute zur besseren Orientierung für Screenreader.
Geplante Verbesserungen
Wir planen, den Webshop im Rahmen eines vollständigen Relaunches auf ein neues Shopsystem umzustellen. Dabei wird das Thema Barrierefreiheit von Beginn an mitgedacht. Ziel ist es, die Website bis spätestens Ende Oktober 2025 weitgehend barrierefrei zu gestalten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer internen Bewertung.
Feedback und Kontakt
Solltest du Barrieren auf www.myeisbaer.com entdecken oder Informationen benötigen, die nicht barrierefrei zugänglich sind, melde dich bitte bei uns:
Sportmoden Eisbär GmbH
Hauptstraße 19
4101 Feldkirchen an der Donau
E-Mail: support@myeisbaer.com
Wir sind bemüht, dir innerhalb von 14 Tagen zu antworten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn du mit der Antwort auf dein Feedback nicht zufrieden bist oder keine Antwort erhalten hast, kannst du dich an die Durchsetzungsstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden:
Zuständig ist die Marktüberwachungsbehörde nach BaFG, derzeit das Sozialministeriumservice (SMS) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Beschwerde können Sie formlos – etwa via E-Mail oder Online-Kontaktformular – an das Sozialministeriumservice richten.
Wichtig: Das förmliche Beschwerdeverfahren nach §25ff.BaFG steht erst ab 28.Juni 2025 zur Verfügung. Vor diesem Datum bitten wir Sie, Barrieren direkt an uns zu melden. Wir werden Ihre Hinweise selbstverständlich ebenfalls prüfen und beheben.
Das Sozialministeriumservice prüft Ihre Beschwerde dahingehend, ob ein Verstoß gegen die Vorgaben des BaFG vorliegt. Es kann das Unternehmen zur Stellungnahme auffordern und Maßnahmen zur Behebung empfehlen. Sollte das Unternehmen den Barrierefreiheitsanforderungen weiterhin nicht nachkommen, kann die Behörde gem. § 36 BaFG ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten – es drohen Geldstrafen von bis zu 80.000 € im Extremfall. In letzter Konsequenz könnten sogar Produkte vom Markt genommen oder Dienstleistungen untersagt werden. (Wir hoffen natürlich, dass es nicht so weit kommt und werden alles tun, um etwaige Mängel freiwillig zu beheben.)